➡️ Das 1x1 der Baudokumentation

🗓️ 14.05.2024 ⏱️15.00 - 16.30 Uhr


§ 16 vob b Ablauf der Pruefungsfrist


Ablauf
der Prüfungsfrist des
§16 VOB/B

von Frank Zillmer   -   22.04.2021 - #028
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Verliert der Auftraggeber nach dem Ablauf der Prüfungsfrist des § 16 VOB/B seine Möglichkeit, Einwendungen gegen die Werklohnforderung zu erheben?


Nein


Eine falsche Rechnung wird auch durch Fristablauf nicht richtig!


In § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B heißt es missverständlich, dass ein Auftraggeber sich nicht mehr auf die fehlende Prüfbarkeit der Rechnung berufen kann, wenn er Einwendungen gegen die Prüfbarkeit nicht bis zum Ablauf der jeweiligen Prüfungsfrist erhoben hat. Daraus wird gelegentlich gefolgert, der Auftraggeber verlöre die Möglichkeit, Einwendungen gegen die Rechnung zu erheben und die Rechnung sei damit „akzeptiert“.


Das ist aber nicht richtig!


Bei der Regelung geht es nur um die förmliche Fälligkeitsvoraussetzung:



Die „Prüffähigkeit“ ist eine Voraussetzung für die Fälligkeit der Rechnung


Das hat früher oft dazu geführt, dass Auftragnehmer erst im Laufe einer Werklohnklage mit dem Einwand konfrontiert wurden, die geltend gemachte Rechnung sei nicht prüffähig.


Teilte das Gericht diese Auffassung, wurde die Klage als „derzeit unbegründet“ abgewiesen. Da Prozesse oft erst kurz vor Ende der Verjährung einer Forderung angestrengt wurden und die Entscheidung dann erst nach dem Eintritt der Verjährung erfolgte, konnte der Auftragnehmer seine – nunmehr verjährte – Forderung nicht mehr mit einer neuen – nun prüffähigen – Rechnung abrechnen und gerichtlich durchsetzen.


Diese für Auftragnehmer missliche Rechtslage wurde mit der Änderung der VOB/B vor einigen Jahren beseitigt: Nach Ablauf der Prüfungsfrist ist es dem Auftraggeber seit dem verwehrt, mit dem Einwand der fehlenden Prüffähigkeit die förmliche Fälligkeit der Rechnung zu beseitigen.


Trotzdem muss eine Rechnung natürlich weiterhin nachvollziehbar und inhaltlich richtig sein, wenn der Auftragnehmer sie durchsetzen will


Versteht der Richter oder der von ihm beauftragte Sachverständige die Rechnung nicht, wird die Klage ebenso erfolglos sein wie eine inhaltlich nicht richtige Rechnung.


Der Auftraggeber darf also auch nach Ablauf der Prüfungsfrist z.B. einwenden, die abgerechneten Mengen oder Massen seien falsch ermittelt, abgerechnete Positionen seien nicht beauftragt oder nicht erbracht oder den geltend gemachten Forderungen stünden Gegenansprüche gegenüber.



Nach 30 Tagen und somit nach Ablauf der Prüfungsfrist tritt aber nach § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B automatisch Verzug ein:


Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer auch ohne Mahnung Verzugszinsen zu zahlen und Rechtsverfolgungskosten zu erstatten.


Dieselbe Rechtsfolge gilt übrigens auch im BGB-Vertrag – auch dort tritt nach 30 Tagen automatisch Verzug ein, sofern der Auftraggeber kein Verbraucher ist.


Verbraucher müssen auf diese Folge erst hingewiesen werden, damit sie auch gegenüber ihnen eintritt:

§ 286 Abs. 3 BGB

 Autor

Frank Zillmer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, seit 1996 mit eigener Kanzlei in Kiel. 

"Alle am Bau Beteiligten sollen den rechtlichen Hintergrund verstehen."

"Viele Fehler oder Probleme, die auf den Baustellen oder schon während der Projektplanung entstehen, beruhen auf mangelnden rechtlichen Kenntnissen. Um das zu ändern, gebe ich seit über 15 Jahren baurechtliche Seminare und halte Vorträge. Durch unsere Online-Angebote können Sie unsere Kurse und Materialien sofort zeit- und ortsunabhängig nutzen. Genau zu dem Zeitpunkt, an dem Sie die Hilfe benötigen."

Rechtsanwalt
Frank Zillmer

Zillmer Seminare Baurecht Architektenrecht

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist Frank Zillmer nicht nur als baujuristischer Unternehmensberater in Norddeutschland ein absoluter Experte. Er vermittelt sein Fachwissen auch gerne strukturiert und gut verständlich als Referent unter anderem für die Architektenkammer Schleswig-Holstein, die Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein, den Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen online oder in Inhouse-Seminaren auch online weiter. Er berät und vertritt Architekten und alle anderen am Bau Beteiligten, wenn er nicht gerade an seinen klassischen Motorrädern schraubt, oder mit diesen unterwegs ist.


VOB/B und Bauvertragsrecht

Jede Verzögerung ist eine Kostensteigerung -

jede richtige Reaktion spart Geld


Rechtsanwalt Frank Zillmer führt Sie bau- und architektenrechtlich durch den gesamten Prozess eines Bauprojektes: Von der VOB-gerechten Ausschreibung über den Vertragsschluss bis hin zur Gewährleistung.


Sie erhalten einen Überblick, was Sie aus baurechtlicher Sicht in Ihre tägliche Arbeitsabläufe aufnehmen können. Sie sparen viel Zeit, wenn Sie im Alltag strukturiert vorgehen, Musterschreiben einsetzen und bei möglichen Problemen sofort wissen, wie Sie reagieren müssen.


Sie lernen...

... wie Sie als Auftraggeber oder als Auftragnehmer Bauprojekte wirtschaftlich erfolgreich umsetzen.

... wie Sie als Auftraggeber Verzögerungen verhindern und unnötige Kosten sparen.

... wie Sie als Auftragnehmer Ihren vollen Werklohn oder Ihr Architektenhonorar verdienen.

mehr erfahren...
Online-Kurs VOB/B und Bauvertragsrecht
Share by: