Seminar: Sichern und Durchsetzen von Gewährleistungsansprüchen
Ohne Gewährleistungsverfolgung können Sie Ihre Ansprüche verlieren!
Wir geben nur noch sehr wenige Präsenzveranstaltungen, haben aber für Sie E-learning-Kurse entwickelt. Diese ermöglichen Lernen und Wissensvermittlung losgelöst von Ort und Zeit.
Haben Sie Interesse? Sprechen Sie uns gerne an.
Eine sachgerechte Gewährleistungsverfolgung ist unabdingbar, um keine Ansprüche zu verlieren!
Ein professionelles Gewährleistungsmanagement
setzt Grundkenntnisse darüber voraus,
- wann ein Mangel vorliegt,
- wann Gewährleistungsfristen beginnen und
- wann sie enden.
Das Seminar führt hierzu mit vielen Praxisbeispielen in das Gewährleistungsrecht gegenüber Bauunternehmen und Architekten sowie Ingenieuren ein.
Gewährleistungsmanagement
beginnt bei der Vertragsverhandlung mit
- sachgerechten Regelungen über Leistungsbeschreibungen,
- Gewährleistung und
- Sicherheiten und
endet meist mit einer Begehung vor dem Ende der Gewährleistungszeit.
Auch dazwischen liegen viele Schritte, die man kennen muss:
- Wann liegen Mängel vor?
- Wie ist mit DIN-Normen und allgemein anerkennten Regeln der Technik umzugehen?
- Was ist zu beachten, wenn diese sich während der Planungs- oder Bauphase ändern?
- Welche Rechte hat der Auftraggeber, welche der Auftragnehmer bei Mängeln?
- Wann beginnt die Gewährleistung, wann endet sie?
- Welche Gefahren für Mängelansprüche drohen bei der Abnahme?
- Unter welchen Voraussetzungen verlängert sich die Gewährleistungsfrist?
- Welche Gefahren drohen bei der Selbstvornahme?
- Wie gelingt eine rechtssichere Beweissicherung?
- Was ist im Fall der Insolvenz des Auftragnehmers zu beachten, wenn Mängel vorliegen?
- Wie organisiere ich ein Gewährleistungsmanagement in der Praxis?
- Vertrags- und Sicherheitenmanagement
Gewährleistung
- Grundsätze der Mangelhaftung im BGB – Werkvertrag
- Besondere Regelungen im VOB/B – Vertrag
- Weitere Rechtsprechung zum Mängelrecht
Architektenhaftung
- Planungsfehler
- Mitverschulden bei Planungsmängeln
- Überwachungsfehler in Leistungsphase 8
- Die Tätigkeit des Architekten in der Leistungsphase 9 HOAI 2013
- Versicherungsrechtliche Aspekte
- Folgen des EuGH-Urteils auf Gewährleistungsansprüche
- Folge für Haftpflichtprozesse
Beginn der Gewährleistung mit der Abnahme
Die grundsätzlichen Regelungen des BGB zur Abnahme
Die besonderen Regelungen der VOB/B
- Die „Teilabnahme“
- Die so genannte „technische Abnahme“
- Abnahmearten
- Wichtige Rechtsprechung zur Abnahme
- Empfehlung an Auftraggeber
Ende und Verlängerung der Gewährleistung
- Quasiunterbrechung gemäß VOB/B
- Anerkenntnis und anerkenntnisähnliche Wirkungen bei anderen Handlungen
- Arglisthaftung
- Gewährleistungsverfolgung
- Abschlagsrechnungen und Zurückbehaltungsrechte bei Mängeln
Sicherheiten
- Vertraglich vereinbarte Sicherheiten
- Bürgschaften
- Gesetzliche Sicherheiten
Kündigung und Aufmaß
- Kündigung durch den Auftraggeber
- Kündigungsgründe des Auftragnehmers
- Beiderseitiges Recht auf Kündigung
- Aufmaß und Abrechnung
- Fälligkeit der Vergütung im Fall der Kündigung: Abnahme erforderlich!
Bauprozess und Beweissicherung
- Bauprozess
- Beweissicherung
Bauinsolvenzrecht
Besonderheiten im Zusammenhang mit Gewährleistungsansprüchen
Keine Direktzahlung an Nachunternehmer des Auftragnehmers !
Anfechtungsrechte machen Sicherheiten wertlos
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