➡️ Das 1x1 der Baudokumentation

🗓️ 14.05.2024 ⏱️15.00 - 16.30 Uhr


Die Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 4.7.2019

Auswirkungen des 
EuGH Urteils auf die HOAI

Das Preisrecht der HOAI ist rechtswidrig!

von der Architekten- und Ingenieurkammer SH anerkannter 
Dieser Online-Kurs ist von der Architekten und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein anerkannt! Sie erhalten für den Kurs 3 UE (Unterrichtseinheiten) angerechnet.

EuGH Urteil zur HOAI

Der EuGH hat am 4.7.2019 entschieden: 
"Das Verbot, die Mindest- und Höchstsätze der HOAI zu unter- bzw. zu überschreiten, verstößt gegen EU-Recht"



Durch das Urteil des EuGH sind alle Architekten und Ingenieure verunsichert



Der Wegfall der Mindest- und Höchstsätze führt zu 
neuen Rechtsgrundlagen für Architekten- und Ingenieurverträge.




Der Online-Kurs befasst sich mit folgenden Fragen, auf die Sie jetzt Antworten benötigen:

Auswirkung der Entscheidung auf laufende Verträge

  • kann hier noch der Mindestsatz verlangt werden?
  • können Honorare jetzt nachträglich noch angepasst werden?

Auswirkung der Entscheidung auf bereits anhängige Honorarprozesse

  • kann hier noch der Mindestsatz verlangt werden?
  • welche Rechte hat der Auftraggeber nun und welche der Auftragnehmer?

Auswirkungen der Entscheidung auf künftige Verträge

  • Ist die HOAI noch anwendbar?
  • Sind die Honorartafeln noch anwendbar?
  • Was gilt bei mündlichen Verträgen?
  • Was gilt bei fehlenden Honorarvereinbarungen?
  • Wie ist ein auskömmliches Honorar zu kalkulieren?
  • Welche Regelungen gelten für das Bauen im Bestand?
  • Welche Regelungen gelten für Honorarnachträge?
  • Welche Regelungen gelten für den Fall der Verlängerung von Planungs- und Bauzeit?
  • Welche Vertragsmuster sind zu empfehlen?

zum Online-Kurs...


Zielgruppe

Architekten und Ingenieure und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter



Nur dann, wenn alle die vertraglichen Grundlagen und die vereinbarten Leistungsinhalte kennen, können 


 

  • die Planerverträge einerseits mangelfrei und vollständig erfüllt werden und 
  • andererseits Nachtragsleistungen erkannt und richtig abgerechnet werden.

 



Zu oft wird falsch oder zuwenig abgerechnet!

Referent:
Rechtsanwalt Frank Zillmer
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Da die Seminare zu diesem Thema bei der Architekten- und Ingenieurkammer S-H in kurzer Zeit ausgebucht waren, gibt es zu diesem Thema den Online-Kurs. Er ist zeit- und ortsunabhängig. Sie können jederzeit damit starten und erhalten Ihre Unterrichtseinheiten von der Architekten- und Ingenieurkammer SH anerkannt, wenn Sie Ihre bezahlte Rechnung dort einreichen.

Seminarinhalt

1. Auswirkung der Entscheidung auf laufende Verträge

Die bisher geschlossenen Verträge sowie vereinbarte Honorare sind weiterhin wirksam. 

1.1. Kann jetzt noch der Mindestsatz / Höchstsatz verlangt werden?
1.2. Können Honorare jetzt nachträglich noch angepasst werden?

2. Auswirkung der Entscheidung auf bereits anhängige Honorarprozesse:

2.1. Kann im Prozess noch der Mindestsatz verlangt werden?
2.2. Welche Rechte hat der AG nun und welche hat der AN?
2.3 Auswirkungen auf Haftpflichtprozesse

3. Auswirkungen der Entscheidung auf künftige Verträge:

3.1. Ist die HOAI noch anwendbar?
3.2. Sind die Honorartafeln noch anwendbar?
3.3. Was gilt bei mündlichen Verträgen ?
3.4. Was gilt nun bei fehlenden Honorarvereinbarungen?
3.5. Wie ist ein auskömmliches Honorar zu kalkulieren?
3.6. Welche Regelungen gelten für das Bauen im Bestand?
3.7. Welche Regelungen gelten für Honorarnachträge?
3.8. Welche Regelungen gelten für den Fall der Verlängerung von Planungs- und Bauzeit?
3.9. Welche Vertragsmuster sind zu empfehlen?

Der Online-Kurs ist von der 

Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein 

anerkannt. Es werden 3 UE (Unterrichtseinheiten) angerechnet.
Zum Online-Kurs

Dieses Seminar kann auch als Inhouse-Seminar gebucht werden


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