Gerüstnutzung im Winter
Eis und Schnee auf dem Gerüst: Wann ist das Arbeiten verboten?
Gerüste im Winter: Wann die Nutzung endet und die Sperrung beginnt
von Frank Zillmer - 02.02.2026
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Schnee, Eis, Stillstand? Klare Regeln für die Gerüstnutzung auf der Baustelle im Winter
Sicherheit geht immer vor Baufortschritt
Ein vereistes Gerüst ist eine akute Unfallgefahr. Rutschige Beläge, vereiste Durchstiege und glatte Beläge können zu schweren Abstürzen führen.
Rechtlich gilt: Ist ein Gerüst nicht sicher nutzbar, darf es nicht benutzt werden.
Wer ist wofür zuständig?
Gerüstersteller (Gerüstbauer)
Der Gerüstersteller schuldet ein ordnungsgemäß aufgebautes, verkehrssicheres Gerüst zum Zeitpunkt der Übergabe.
➡️ Witterungseinflüsse nach der Übergabe (Eis, Schnee, Frost) fallen nicht automatisch in seine Verantwortung – es sei denn, es ist vertraglich anders geregelt.
Der Auftragnehmer hat die von ihm ausgeführten Leistungen und die ihm übergebenen Gegenstände bis zur Abnahme auch vor Winterschäden zu schützen sowie Schnee und Eis zu beseitigen.
Die Pflicht ergibt sich aus § 4 Abs. 5 Satz 2 VOB/B aber nur auf Verlangen des Auftraggebers.
Wenn diese Pflicht nicht schon ausdrücklich im Vertrag übernommen worden ist, bedarf es daher einer entsprechenden Aufforderung durch den Auftraggeber.
Ist die Verpflichtung nicht schon im Vertrag geregelt, hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf besondere Vergütung, § 4 Abs. 5 Satz 3 VOB/B, § 2 Abs. 6 VOB/B.
Das entspricht auch der Regelung in der VOB/C ATV DIN 18.451 Abschnitt 4.2.24, wonach die Beseitigung von Eis und Schnee auf Gerüsten und Wetterschutzdächern für den Gerüstbauer eine „Besondere Leistung“ darstellt.
Diesen zusätzlichen Vergütungsanspruch muss er aber vor der Leistung anmelden, § 2 Abs. 6 VOB/B.
Arbeitgeber / ausführende Unternehmen
Die Unternehmen, deren Mitarbeiter das Gerüst benutzen, tragen die Hauptverantwortung für die Arbeitssicherheit (§§ 3, 4 ArbSchG).
Was muss der Arbeitgeber bei den winterlichen Temperaturen beachten?
- Tägliche Sichtprüfung vor Arbeitsbeginn
- Bewertung der Witterungslage
- Entscheidung: Nutzung, Reinigung oder Sperrung
Ist das Gerüst vereist und wird trotzdem gearbeitet, liegt die Verantwortung beim Arbeitgeber.
Bauleiter
Der Bauleiter (bzw. die verantwortliche Aufsichtsperson) hat eine Koordinations- und Überwachungspflicht.
Er darf eine erkennbare Gefahr nicht ignorieren und muss bei Gefahr im Verzug die Arbeiten untersagen und eine Sperrung organisieren und kommunizieren.
Unterlässt er das, drohen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen. (Bauleiterhaftung)
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Die Verantwortung des Bauleiters ist mit seiner persönlichen Haftung verbunden!
Der Bauleiter trägt eine enorme Verantwortung für das wirtschaftliche Gelingen eines jeden Bauvorhabens und ist der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt.
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Auftraggeber / Bauherr
Der Bauherr ist nicht für jedes Detail verantwortlich, muss aber im Rahmen der Baustellenorganisation (z. B. über SiGeKo) sicherstellen, dass klare Zuständigkeiten geregelt sind.
Nutzbar machen oder sperren – was ist richtig?
Enteisen / Räumen ist nur zulässig, wenn:
- es fachgerecht erfolgt (keine Notlösungen!)
- geeignete Mittel verwendet werden (kein Streusalz auf Stahlrosten ohne Freigabe)
- anschließend eine Freigabe durch eine verantwortliche Person erfolgt
Ist das nicht möglich oder besteht weiterhin Rutschgefahr:
➡️ Gerüst sperren!
Eine Sperrung muss:
- eindeutig sein (z. B. Flatterband + Schild)
- für alle sichtbar
- kommuniziert werden (z. B. Morgenbesprechung)
Praxis-Tipp
☑️ Zuständigkeiten schriftlich festlegen
☑️ Winterregelung in die Baustellenorganisation aufnehmen
Was müssen die Mitarbeiter wissen?
Beschäftigte müssen klar informiert sein:
- Vereiste Gerüste dürfen nicht betreten werden
- Eigenmächtiges „Freiklopfen“ ist verboten
- Mängel sind sofort zu melden
- Niemand wird sanktioniert, wenn er wegen Vereisung die Arbeit verweigert
Hier gilt der Grundsatz der BG BAU:
Unsichere Arbeitsmittel dürfen nicht benutzt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Regelmäßige Kontrolle des Gerüsts ist notwendig
- ein Gerüst muss von Eis und Schnee befreit werden
- Vereiste Gerüste sind nicht benutzbar
- Verantwortung liegt primär beim Arbeitgeber und der Bauleitung
- Enteisen nur mit anschließender Freigabe einer Berechtigten Person– sonst Sperrung
- Klare Kommunikation schützt Menschen, Bauleitung und Unternehmen

