Honorarnachträge für Architekten und Ingenieure
Endlich alle Nachträge abrechnen!
unter Berücksichtigung der
Entscheidung des EuGH vom 4.7.2019 und der HOAI 2021
unter Berücksichtigung der
Entscheidung des EuGH vom 4.7.2019 und der HOAI 2021
Dieses Seminar bieten wir als Inhouse-Seminar an.
Architekten und Ingenieure kennen es alle:
Während der Baumaßnahmen hat der Auftraggeber neue Wünsche und es entstehen geänderte oder zusätzliche Leistungen. Auch kann der Bauherr dafür verantwortlich sein, dass sich Planungs- und Bauzeiten ändern.
In diesem Seminar erfahren Architekten und Ingenieure, wie sie diese nicht im Leistungsumfang enthaltenden Tätigkeiten als Honorarnachträge geltend machen können. Der Bereich der Nachträge ist im Architektenrecht unbefriedigend und unvollständig geregelt.
Sie erfahren in diesem Seminar, was sie vertraglich regeln können, um
- für längere Vertragslaufzeiten,
- zusätzliche oder
- geänderte Leistungen
auch ein zusätzliches oder höheres Honorar zu erhalten.
Für Architektenverträge und Ingenieurverträge gilt das Bauvertragsrecht
Bauverträge sowie Architekten- und Ingenieurverträge sind eine besondere Art von Werkverträgen. Hierbei sind unter anderem auch vertragstypische Pflichten, Anordnungsrechte des Auftraggebers (Bestellers) zur Änderung des Vertrages und Regeln für eine daraus resultierende Vergütungsanpassung eingeführt worden.
Architekten und Ingenieure lernen,
typische Nachtragssituationen zu erkennen
- Geänderte Leistungen
- Zusätzliche Leistungen
- Einarbeitung in - und Überprüfung von - Planungen Dritter
- Unterbrechung der Vertragsdurchführung durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers
- Unterbrechung von Arbeiten in Bauabschnitten bei mehreren Gebäuden, die von einem Auftrag umfasst werden
- Grundleistungen oder besonders zu vergütende Besondere Leistungen
Architekten und Ingenieure erfahren,
was sie zusätzlich vertraglich regeln sollten
- Zusatzhonorar Dokumentationspflichten
- Zusatzhonorar Kostenkontrolle
- Zusatzhonorar Terminplanung und –Kontrolle
Die bisherige Rechtslage zu Honorarnachträgen und die Änderungen durch die HOAI 2021
- das Vertragsrecht – geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und
- das Honorarrecht – geregelt in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Honorar und Honorarnachträge nach dem neuen Bauvertragsrecht
Der Architektenvertrag und der Ingenieurvertrag im Baurecht seit 2018
Das Anordnungsrecht des Bestellers / Auftraggebers
Die Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 4.7.2019 und der HOAI 2021
Auswirkung der Entscheidung
- auf laufende Verträge
- auf künftige Verträge
- auf bereits anhängige Honorarprozesse
Weitere Ansprüche nach der HOAI 2021
Bauen im Bestand
Bonushonorar
Teilleistungen
Inhouse-Seminare
Schulungen in dem vertrauten Rahmen des eigenen Unternehmens liefern für alle Teilnehmer einen hohen Mehrwert über das Seminarthema hinaus!