Haftung und Verantwortung des Bauleiters

Die persönliche Haftung und Verantwortung des Bauleiters

Oftmals werden Architekten und Ingenieure sehr frühzeitig und ohne ausreichende rechtliche Kenntnisse bauleitend tätig. Das ist sehr haftungsträchtig. 

Die Verantwortung des Bauleiters ist mit seiner persönlichen Haftung verbunden!

Der Bauleiter trägt eine enorme Verantwortung für das wirtschaftliche Gelingen eines jeden Bauvorhabens und ist der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt. 


Das Seminar klärt, wofür der Bauleiter haftet und grade stehen muss und wie er auf der Baustelle richtig reagiert, um Haftungsrisiken und Haftungsfallen für sich und seinen Betrieb zu vermeiden. 


Der Bauleiter muss wissen, wie er welche Weichen stellen muss, damit Ansprüche seines Bauherrn durchgesetzt und Gegenansprüche abgewehrt werden können. Dabei ist auch die richtige und vollständige Dokumentation wichtig. Daher wird in diesem Seminar auch in einem kurzen Exkurs auf "Nachträge" eingegangen. Sie erhalten eine Checkliste, mit der Sie alle nötigen Schritte im Auge behalten!

Das Bau- und Architektenrecht wird in der Ausbildung nur am Rande behandelt. Beim Berufseinstieg werden die Kenntnisse jedoch vorausgesetzt. 



Zielgruppe


Bauleiter

Architekten 

Ingenieure

Handwerker

Reaktion des Bauleiters auf Bauablaufstörungen

Seminar für die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein

Die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein hat dieses Seminar regelmäßig in ihrem Programm.

Inhouse-Seminar


Sie können das Seminar 

Die persönliche Haftung und Verantwortung des Bauleiters

auch als Inhouse-Seminar oder als Online-Workshop buchen. Es ist von der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein anerkannt, so dass Sie sich die Fortbildungsstunden anrechnen lassen können.

Sprechen Sie uns an.
Schreiben Sie uns: info@zillmer-seminare.de

Seminarinhalt

Strafrechtliche Haftung

§ 823 BGB: Schadensersatzpflicht
§ 222 StGB: Fahrlässige Tötung
§ 229 StGB: Fahrlässige Körperverletzung

Der Bauleiter – Begriff und Bestellung des Bauleiters

Wer ist „Bauleiter“?
Abgrenzung der Bauleiter nach LBO

Der Bauleiter nach LBO
§ 57 LBO S.-H.: Bauleiterin oder Bauleiter

Übernahme des Amtes: Bauleiter nach LBO
Spannungsfeld zum Arbeit- und Auftraggeber
Notwendige Qualifikation
Inhalt der Leistungspflicht

Haftungsrisiken für den Bauleiter

Überwachung der Bauausführung
Abweichungen unterbinden
Vertragseinhaltung durchsetzen
Maßnahmen zur Gefahrabwehr

Verkehrssicherungspflicht

Schutz der unmittelbar am Bau Beteiligten
  • Arbeitsschutzbestimmungen
  • Betriebssicherheit
  • Haftung bei Unfällen
  • Baustoffprüfung
  • Wettereinschätzung
Schutz unbeteiligter Dritter
  • Belästigungen durch die Baustelle
  • Schutz nach Beendigung der Baustelle
Pflicht zur Koordination und Organisation des Baustellenbetriebes
§ 3 Baustellenverordnung: Koordinierung
Überwachungsverpflichtung für den Bau als Ganzes

Pflicht zur Hinzuziehung eines Fachbauleiters oder zur Bestellung eines Vertreters
Haftung trotz Hinzuziehen eines Fachbauleiters
  • Abstimmungsverpflichtung und Überwachungsverantwortung
  • Koordinationspflicht
  • Ansprechpartner für die Bauaufsichtsbehörde
Bestellung eines Vertreters

Pflicht des Bauleiters zur Präsenz auf der Baustelle
Haftung Dritter
Haftung des Architekten

Bedeutung von DIN-Normen, Unfallverhütungsvorschriften

Eingeführte technische Regeln

Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
Regelungen zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)
Mangelhaftung aus dem Bauwerkvertrag bzw. dem Architektenvertrag

Die zivilrechtliche Haftung aller Bauleiter

Eigene zivilrechtliche Haftung des Bauleiters
§ 823 BGB: Schadensersatzpflicht
Haftungsausgleich

Verletzung von Schutzgesetzen
§ 831 BGB: Haftung für den Verrichtungsgehilfen
§ 278 Satz 1 BGB: Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte

Die Haftung des Arbeitgebers
Haftungsverteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Versicherung 

Die strafrechtliche Haftung des Bauleiters

Die fahrlässige Tötung
§ 222 StGB: Fahrlässige Tötung
Nicht ausreichende Bauüberwachung
Fehlerhafte Einrichtung der Baustelle
Sicherheitsbestimmungen schuldhaft nicht beachtet

Die fahrlässige Körperverletzung
§ 229 StGB: Fahrlässige Körperverletzung

Die Sachbeschädigung
§ 303 StGB: Sachbeschädigung

Die Beschädigung wichtiger Anlagen
§ 318 StGB: Beschädigung wichtiger Anlagen

Die Baugefährdung
§ 319 StGB: Baugefährdung

Die fahrlässige Brandstiftung
§ 306 StGB: Brandstiftung
§ 306a StGB: Schwere Brandstiftung
§ 306d StGB: Fahrlässige Brandstiftung

Die fehlerhafte Herstellung einer kerntechnischen Anlage
§ 312 StGB: Fehlerhafte Herstellung einer kerntechnischen Anlage 36

Zusammenhang zwischen strafrechtlicher und zivilrechtlicher Haftung
Schuldhaftes Handeln
Fahrlässiges Verhalten
Fahrlässiges Handeln

Die Haftung des Bauleiters für Ordnungswidrigkeiten

Verstoß gegen die Landesbauordnungen

Verstoß gegen Umweltrechtrecht

Verstoß gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG)


Die richtige Reaktion auf der Baustelle

Haftung im Rahmen der Rechnungsprüfung
§ 266 StGB Untreue

Inkasso und Forderungsmanagement
Wie sieht eine rechtswirksame Mahnung aus?

Nachträge prüfen

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