Abnahme von Architektenleistungen
Wann und wie werden Architekten- und Ingenieurleistungen abgenommen?
Viele Planer wissen nicht, wann und wie Sie Ihre Planungs- und Überwachungsleistungen abnehmen lassen können und dass sie diese abnehmen lassen müssen.
Dies führt häufig dazu, dass Architekten und Ingenieure 10 Jahre und länger für
Planungs- und Überwachungsfehler haften und ihren Versicherungsschutz gefährden !
Das muss nicht sein!
Haftungsrechtliche Konsequenzen
Nach Ablauf der Gewährleistung der bauausführenden Unternehmer haftet der Architekt oder Ingenieur allein und weitgehend ohne Regressmöglichkeiten gegen ausführende Handwerker für Überwachungsfehler.
Das wollen Sie nicht!
Denken Sie rechtzeitig an eine Teilabnahme!
E-Learning - Kursinhalte
- Abnahme im Werkvertrag (auch Architekten- und Ingenieurverträge sind Werkverträge)
- Folgen der Abnahme
- Abnahmeprotokoll (Musterschreiben)
- Folgen einer fehlenden Abnahme
- Gewährleistungszeit fängt nicht an zu laufen
- Versicherungsschutz wird gefährdet
- Teilabnahme
- Wann kann ich bereits eine Teilabnahme durchführen?
- Wie kann ich die Teilabnahme einleiten?
- Welche Folgen hat eine fehlende Teilabnahme?
- Welche vertraglichen Regelungen sind empfehlenswert?
- Checklisten / Musterschreiben / Beispiele