Entwurfsplanung
Vergütungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung
von Frank Zillmer - 19. Juni 2019
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
#005 Habe ich als Architekt einen Anspruch auf Vergütung, wenn meine Entwurfsplanung „heimlich“ verwendet wird?
Vergütungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung
Zeigt die Bauantragsplanung aufgrund der Planungsdetails, dass sie nicht ohne Kenntnis der Entwurfsplanung möglich gewesen wäre, liegt in der Verwendung der Entwurfsplanung ein vermögenswerter Vorteil. Dieser ist auszugleichen, in dem der Planverfasser eine Vergütung nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung erhält.
Die Vergütung bemisst sich zumindest nach dem Mindestsatz nach HOAI.
Urteil zum Thema:
(OLG Celle Urt. v. 20.3.2019, 14 U 55/18).