#009 Was enthält die neue VOB 2019 ?
von Frank Zillmer - 13.Oktober 2019
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Die VOB 2019 ist ab sofort im Handel erhältlich.
- die VOB/A in der Fassung vom 31.1.2019
- die VOB/B unverändert in der Fassung von 2016
- die VOB/C mit mehreren überarbeiteten Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen
VOB / A
Die VOB/A
wurde 2016 aufgrund der Vergaberechtsreform nur angepasst und 2019 stärker überarbeitet. Hierbei geht es im Abschnitt 1 unter anderem um Änderungen der Verfahrensarten, befristete und beschränkte Anhebungen von Wertgrenzen, Erleichterungen bei der Eignungsprüfung und neue Bestimmungen zum Nachfordern von Unterlagen. In den Abschnitten 2 und 3 gab es vorrangig redaktionelle Änderungen.
VOB / B
Die VOB/B
blieb unverändert, obwohl das BGB - Bauvertragsrecht zum 1.1.2018 eingeführt worden ist und dort insbesondere Anordnungen des Auftraggebers zu Leistungsänderungen erstmals gesetzlich geregelt worden sind. Obwohl die neuen BGB - Regelungen von den entsprechenden Regelungen der VOB/B abweichen, hat man sich entschieden, die VOB/B nicht an dieses neue gesetzliche Leitbild anzupassen.
VOB / C
Die VOB/C
enthält Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV), von denen mehrere überarbeitet worden sind. Unter anderem wurden 14 ATV fachtechnisch überarbeitet, nämlich die ATV DIN
18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art)
18305 Wasserhaltungsarbeiten
18318 Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen
18322 Kabelleitungstiefbauarbeiten
18325 Gleisbauarbeiten
18332 Naturwerksteinarbeiten
18336 Abdichtungsarbeiten
18338 Dachdeckungsarbeiten
18352 Fliesen- und Plattenarbeiten
18354 Gussasphaltarbeiten
18358 Rollladenarbeiten
18360 Metallbauarbeiten
18382 Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen
18384 Blitzschutz-, Überspannungsschutz- und Erdungsanlagen
Weitere ATV wurden redaktionell überarbeitet.
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