Ungerechtfertigte Abzüge bei Abschlagsrechnungen
Wie verhalte ich mich bei ungerechtfertigten Kürzungen der Abschlagsrechnung?
Erhöhung der Liquidität
Zinsen beginnen zu laufen
Wenn Sie richtig mahnen (siehe MUSTERSCHREIBEN) und die Abschlagsrechnung letztlich zu Unrecht gekürzt wurde, muss der Auftraggeber Zinsen an Sie zahlen.
Die Höhe der Zinsen berechnen Sie wie folgt:
Nach Ablauf des Tages, an dem die von Ihnen gesetzte Frist endet, bis zum Zeitpunkt der Zahlung des Auftraggebers berechnen Sie Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten (bei Verbrauchern 5) über dem Basiszinssatz zzgl. Auslagen.
Bei langen Auseinandersetzungen können erhebliche Summen zusammenkommen.
Sie wollen endlich Mahnungen schreiben, die auch wirken?
Mahnung zum Ausgleich einer Abschlagsrechnung
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Sie haben bei ungerechtfertigten Abzügen der Abschlagsrechnung ein Leistungsverweigerungsrecht
Sie können durch ein Leistungsverweigerungsrecht Ihre Vorleistungspflicht begrenzen. Das müssen Sie aber vorher mit der Mahnung ankündigen.
Der Sicherheitseinbehalt wurde vom Auftraggeber noch nicht eingezahlt. Was kann ich tun?
Sie können bei Mahnungen zu Abschlagsrechnungen auch den nicht eingezahlten Sicherheitseinbehalt anmahnen:
Nach Fristablauf werden Sie von einer etwaig vereinbarten Pflicht zur Sicherheitsleistung insgesamt befreit (§ 17 Abs. 6 Nr. 3 VOB/B).
Das gilt dann auch für eine etwaig vereinbarte Gewährleistungssicherheit. Das wissen viele Auftraggeber nicht.